Mitgliedschaft
Der Grundbetrag pro Monat liegt bei nur 20€! Bis zur ersten Ernte fällt bereits der Mitgliedschaftsbeitrag an. Dieser wird genutzt für die Miete der Anbaufläche, Veranstaltung von monatlichen Mitglieder Versammlungen, Bürokosten & Vergütung der Club Mitglieder, die beim Aufbau mitwirken.
50% aller Beiträge, die gezahlt wurden vor Abgabe der ersten Ernte werden als Guthaben den Mitgliedern zurückerstattet!
Preise werden Zukunft sinken mit der Optimierung der Produktion und Abzahlung der Grow-Anlage
Warum Mitglied werden?
Exklusives Premium Cannabis:
Zugang zu einer exklusiven Auswahl hochwertiger Cannabis-Produkte, die nach strengen Qualitätsstandards verarbeitet werden.
Flexible Blütenpakete:
Wähle dir einen für dich am besten passenden Tarif aus und buche einfach auf bedarf weitere Produkte hinzu!
Nachhaltigkeit & Innovation:
Wir nutzen erneuerbarer Energien und innovativer Anbautechniken um die Nachhaltigkeit in der Cannabis-Produktion zu fördern.
Community und Austausch:
Der Hansa Cannabis Club bietet eine Plattform für Austausch, Bildung und gemeinsame Events.
Mitglied werden
FAQ Mitgliedschaft im Hansa Cannabis Club
Alles was zu wissen musst bezüglich der Mitgliedschaft und wann wir starten werden offiziell legal Cannabis an unsere Mitglieder abzugeben
Wer Kann Mitglied werden?
Der Hansa Cannabis Club (CSC) in Hamburg heißt Erwachsene, egal ob Einzelpersonen oder Organisationen, die unsere Ziele unterstützen wollen, herzlich willkommen. Wir sind offen für alle – Cannabis Sympathisanten sowie Freunde der Legalisierungsbewegung.
Unser Ziel ist es, eine diverse Gemeinschaft zu bilden, weshalb wir verschiedene Mitgliedschaftsoptionen anbieten, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Unsere Bemühungen gehen über die eigenen Aktionen hinaus. Der Hansa Cannabis Club strebt danach, Beziehungen und Partnerschaften mit gleichgesinnten Organisationen zu etablieren
Kündigung der Mitgliedschaft?
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende einzuhalten ist.