Mar 24, 2024 3:16:51 PM | Legalisierung Cannabis Legalisierung in Deutschland

Letzter Stand Cannabis Legalisierung:

Nach intensiven Auseinandersetzungen wurde die partielle Legalisierung von Cannabis schließlich wie vorgesehen umgesetzt, da der Bundesrat grünes Licht gab. Trotz des Widerstands einiger Bundesländer konnte diese gesetzliche Änderung durchgesetzt werden, was zu neuen Regelungen führt. Nachdem diese wichtige Maßnahme erfolgreich den Bundesrat passierte, ist ab dem 1. April der Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dieses bedeutende Projekt der Ampelkoalition hat sein Ziel erreicht, obwohl bis zuletzt Zweifel bestanden. Ein Einblick in die Gründe für die Zustimmung des Bundesrats und die künftigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Umsetzung der Legalisierung

In Zukunft bleibt der Umgang mit Cannabis grundsätzlich untersagt, jedoch gibt es für Personen über 18 Jahre drei Ausnahmen: den Besitz in festgelegten Mengen, den Anbau für den persönlichen Gebrauch und die Kultivierung sowie Verteilung innerhalb bestimmter Vereine. Der Eigenkonsum von Cannabis verstößt nicht gegen internationale Normen und ist somit nicht unter die Verbotstatbestände gefasst, wie im Gesetz vorgesehen. Der Umgang mit Cannabis und dessen Konsum in Einrichtungen der Bundeswehr bleibt jedoch untersagt. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wird Cannabis aus der Liste der im Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen entfernt.

 

Was ist bald erlaubt für Volljährige:

Für Personen über 18 Jahre sind künftig folgende Möglichkeiten vorgesehen: Sie dürfen bis zu 25 Gramm Trockenmaterial von Pflanzen für den eigenen Gebrauch besitzen und dieses auch öffentlich bei sich tragen. Zuhause ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm zu lagern und bis zu drei Pflanzen anzubauen. Jegliches Material über diese Mengen hinaus ist unverzüglich zu vernichten. Die Ernte ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet und darf nicht weitergegeben werden. Zudem müssen Cannabis-Samen, -Pflanzen und -Ernte vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern sicher geschützt werden, beispielsweise durch Verwahrung in abschließbaren Schränken oder Räumen.

 

Anbau Vereine (Cannabis Social Clubs):

Ab dem 1. Juli ist die Gründung von sogenannten "Anbauvereinigungen" gestattet. Diese fungieren als Clubs für Erwachsene, in denen bis zu 500 Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und es zum persönlichen Verbrauch untereinander verteilen dürfen – dabei darf jedes Mitglied täglich maximal 25 Gramm und monatlich bis zu 50 Gramm erhalten. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren ist die monatliche Obergrenze auf 30 Gramm festgesetzt, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf. Diese Vereinigungen müssen als gemeinnützige Organisationen registriert sein und benötigen eine zeitlich begrenzte Genehmigung. Die Räumlichkeiten für den Anbau dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden und müssen frei von werbenden Kennzeichnungen sein. Direkte Konsumation vor Ort sowie Werbung sind nicht erlaubt. Sicherheitsmaßnahmen für die Anbau- und Lagerstätten sind vorzusehen, und für den Transport des Cannabis müssen spezielle Vorschriften eingehalten werden.

 

Kinder und Jugendschutz:

Das Gesundheitsministerium macht deutlich, dass der Kauf, Besitz und Anbau von Cannabis für Personen unter 18 Jahren streng verboten ist. Die Weitergabe an Minderjährige stellt eine strafbare Handlung dar. Zudem ist der Konsum in der direkten Nähe von Personen unter 18 Jahren untersagt, sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Das Rauchen von Cannabis ist auf Spielplätzen, in Bildungseinrichtungen, Sportanlagen sowie Kinder- und Jugendzentren und in deren unmittelbarer Umgebung, definiert als ein Radius von 100 Metern rund um den Eingangsbereich, verboten. Ursprünglich war eine Distanz von 200 Metern vorgesehen.